Wenn Sie bei Eintritt der Behinderung bereits einen Führerschein haben

Laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) haben Sie die Pflicht zur Vorsorge. Das bedeutet, dass Sie selbst dafür Sorge zu tragen haben, dass Sie auch nach dem Eintritt einer Behinderung ohne Gefährdung anderer am Straßenverkehr teilnehmen können. Die Einhaltung der Vorsorgepflicht wird aber nicht kontrolliert.

Bei einer nicht angezeigten körperlichen Beeinträchtigung findet im Streitfall jedoch eine Umkehr der Beweislast statt. Dabei spielt es keine Rolle, wer Schuld an dem Unfall war. Sie müssen in einem solchen Fall nachweisen, dass Sie zum fraglichen Zeitpunkt in der Lage waren, ein Auto sicher zu führen. Indem Sie Ihren Führerschein auf Ihre körperlichen Beeinträchtigungen anpassen lassen, können Sie Zweifel an Ihrer Fahrtauglichkeit vermeiden.

Die Anpassung des Führerscheins

Zur Anpassung des Führerscheins benötigt das zuständige Straßenverkehrsamt ein technisches Gutachten, um die benötigten Hilfsmittel anhand von Schlüsselzahlen im Führerschein zu vermerken. Wie und wo Sie an das technische Gutachten kommen, erfahren Sie in Schritt 4 (Der Weg zum Führerschein: Die Gutachten)!

Wenn der Führerschein nach dem Eintritt einer Behinderung angepasst wird, bleibt er nach wie vor gültig. Es wird ausschließlich ermittelt, ob und gegebenenfalls welche Anpassungen erforderlich sind, aber nicht, ob Sie noch Auto fahren können oder nicht. Eine neue Fahrprüfung ist deshalb bei der Anpassung des Führerscheins nicht nötig.

TIPP:
Das technische Gutachten können Sie in unserem Haus erstellen lassen. Diesen Service bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit dem TÜV an. Sprechen Sie uns doch einfach an und vereinbaren Sie einen Termin!

nach oben