Kfz-Hilfeverordnung 2026: Höhere Zuschüsse durch neue Beitragsbemessungsgrenzen – Was sich für Sie ändert

27.02.2026 von Udo Späker

Gute Nachrichten für alle, die auf finanzielle Unterstützung beim Fahrzeugumbau angewiesen sind: Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrößen für 2026 verschiebt die Berechnungsgrundlagen der Kfz-Hilfeverordnung (KfzHV) deutlich zugunsten der Antragsteller.

Wer aufgrund einer Behinderung auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen ist – sei es zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zur Sicherung der täglichen Mobilität –, kann unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse nach der Kfz-Hilfeverordnung erhalten. Die Höhe dieser Förderung richtet sich maßgeblich nach dem Einkommen im Verhältnis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze.

Deutliche Entlastung für viele Haushalte

Für 2026 wurden die sozialversicherungsrechtlichen Kenngrößen spürbar angehoben. Da diese Werte als Grundlage für die Staffelung der Zuschüsse dienen, verschieben sich die Einkommensgrenzen nach oben. Das bedeutet in der Praxis: Viele Betroffene, die 2025 nur einen Teilzuschuss oder gar keine Förderung erhalten hätten, rücken nun in höhere Förderstufen auf. Für zahlreiche Antragsteller steigt der effektive Zuschuss im Vergleich zum Vorjahr erheblich.

„Diese Entwicklung ist ein wichtiges Signal für die soziale Teilhabe", erklärt die KADOMO-Geschäftsführung. „Angesichts gestiegener Fahrzeug- und Umbaukosten ist es entscheidend, dass die Förderung mit der wirtschaftlichen Realität Schritt hält. Die neuen Werte für 2026 sorgen dafür, dass Mobilität für deutlich mehr Menschen finanzierbar bleibt."

Was bedeutet das konkret für Sie?

Die Kfz-Hilfeverordnung sieht eine Staffelung vor, bei der je nach Einkommen zwischen 0 % und 100 % der förderfähigen Kosten übernommen werden – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Durch die Anhebung der Bemessungsgrundlage 2026 können Sie über ein höheres Nettoeinkommen verfügen, ohne dass Ihr Anspruch auf den maximalen Zuschuss gekürzt wird.

Besonders für Berufstätige mit mittlerem Einkommen kann das den Unterschied von mehreren tausend Euro bei der Anschaffung oder Umrüstung eines behindertengerechten Fahrzeugs ausmachen.

Förderung des Grundfahrzeugs und behinderungsbedingter Zusatzausstattung

Die einkommensabhängige Bemessungsgrenze bezieht sich auf den Zuschuss zum Grundfahrzeug, der bis zu 22.000 Euro betragen kann. Je nach Art und Schwere der Behinderung kann dieser Betrag gemäß § 5 Abs. 2 KfzHV auch höher ausfallen.

Wichtig zu wissen: Zusatzausstattungen, die behinderungsbedingt erforderlich sind, werden gesondert betrachtet. So können beispielsweise die Mehrkosten für ein Automatikgetriebe als behinderungsbedingt anerkannt werden. Diese werden dann ebenso wie der eigentliche behinderungsbedingte Fahrzeugumbau nach § 7 KfzHV in voller Höhe gefördert – unabhängig von der einkommensabhängigen Staffelung. Gut zu wissen: Bei Automatikgetrieben oder anderen behinderungsbedingten Zusatzausstattungen im Grundfahrzeug arbeiten manche Leistungsträger mit Pauschalbeträgen, sodass die Abwicklung in diesen Fällen vereinfacht wird.

Den richtigen Leistungsträger finden

Bevor Sie einen Antrag stellen, ist es wichtig zu wissen, welcher Leistungsträger für Ihren Fall zuständig ist – ob Rentenversicherung, Unfallversicherung, Agentur für Arbeit oder Integrationsamt. Die Zuständigkeit hängt von Ihrer individuellen Situation ab und entscheidet darüber, an wen Sie sich mit Ihrem Antrag wenden müssen. Gerade weil die Handhabung – etwa bei der Pauschalisierung von Zusatzausstattungen – je nach Leistungsträger unterschiedlich sein kann, lohnt es sich, frühzeitig Klarheit zu schaffen. Mit unserer Leistungsträger-Suche finden Sie schnell und unkompliziert heraus, welche Stelle für Ihren Zuschuss zuständig ist.

Jetzt prüfen: Der aktuelle Kfz-Zuschussrechner

Da die Berechnungen im Detail komplex sein können, haben wir unseren Service bereits aktualisiert. Unser digitaler Kfz-Zuschussrechner berücksichtigt ab sofort die neuen Werte für 2026. Geben Sie einfach Ihre Daten ein und erhalten Sie sofort eine unverbindliche Orientierung für Ihre Planung.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung stehen Ihnen unsere Mobilitätsexperten an allen KADOMO-Standorten auch persönlich zur Seite. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg zu Ihrer individuellen Mobilitätslösung.

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